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Der Tagesanzeiger hatte in einem Artikel von David Vonplon über Menschen, die eine neue Untersuchung zum 11. September fordern, mehrfach gegen seine „Eisernen Regeln“ als ethischer Grundlage verstossen.
Eine gerade abgeschlossene Analyse des Artikels von 2011 ergab, dass dieser in mindestens drei Fällen die erste Regel missachtete, indem die Zitierten nicht mit ihren besten Argumenten widergegeben werden.
Ein Vergleich der Zitate mit den Einträgen von Dori Schaer, Klaus Stöhlker und Daniele Ganser auf 911untersuchen.ch ergab, dass vor allem die sachlichen Gründe und Fakten weggelassen wurden: Dazu zählen der Einsturz von Gebäude 7 des World Trade Centers und sein belegter Freier Fall, der physikalisch nur auf Sprengung beruhen kann, der Nachweis des Militärsprengstoffs Nanothermit, die Funde von geschmolzenem Eisen, die Reihe von False-Flag-Operationen der USA, der Insiderhandel an der Börse, wie auch die Bedeutung von 9/11 für die deswegen geführten Kriege und die Einschränkung der Bürgerrechte. Die Zitate verschweigen diese Fakten und geben also nicht die besten Argumente der Zitierten wieder.
- Der Journalist David Vonplon zitiert nachweislich eher unbedeutende oder abwertende Abschnitte statt der besten Argumente.
- Die Zitate fragmentiert und dekontextualisiert er: Sie werden aus dem Zusammenhang genommen, gekürzt und so verfälscht, dass der ursprüngliche Sinn nicht deutlich wird.
- Vonplon rekontextualisiert die Ausschnitte: Er bringt sie in einen Zusammenhang wertender Aussagen Dritter, die mit Meinungen wie „paranoider Unsinn“ und „Verschwörungstheoretiker“ die Zitate in eine andere Richtung deuten und somit entstellen.
Der Tagesanzeiger hatte sich jedoch ethischen Standards verpflichtet. Zu den seit 2010 geltenden „eisernen Regeln“ zählen neben der 1. Regel „alle im Text Kritisierten kommen mit ihren besten Argumenten vor“, auch 2. „der Text ist ausgewogen und fair“ und 3. „die Fakten stimmen“.
Hinsichtlich der 3. Regel ist festzustellen: Die Fragmentierung und Dekontextualisierung führt zu einer Verfälschung der Zitate und der Fakten. Wenn Vonplon Zitate beschneidet und z.B. die Erklärung von Daniele Ganser zum Begriff „Verschwörung“ fortlässt, dass es sich dabei um eine geheime Absprache von mindestens zwei Menschen zum Schaden anderer handele, dann geht er der Sachfrage aus dem Weg, wie er den Begriff „Verschwörungstheorie“ versteht. In diesem eigentlichen Sinn ist die offizielle Erzählung der Bush-Regierung selbst eine Verschwörungstheorie. Gansers Bemerkung ist ohne die Erklärung nicht zu verstehen.
Vonplon verweist in dem Artikel auch auf die behördlichen Untersuchungen (von der Regierungsbehörde NIST), die keinen Hinweis auf Sprengstoffe ergeben hätten. Er verschweigt dabei, dass – wie auf Anfrage von NIST zugegeben wurde – gar nicht auf Sprengstoff untersucht wurde, wie es bei Gebäudeeinstürzen nach der Richtlinie NFPA 921 zwingend vorgeschrieben ist. Der Verweis auf „behördliche Untersuchungen“ ist irreführend, da diese keinem wissenschaftlichen Peer-Review-Prozess unterzogen wurden und wesentlich ethische Standards, wie denen, z.B. die Daten offenzulegen oder mit der wahrscheinlichsten Hypothese zu beginnen, vermissen lassen. Ereignisse, die einen grossen Verlust an Leben und Besitz bedeuten und die aufgrund einer kriminellen Handlung verursacht sein können, oder ein systemisches Problem, das wiederholt auftritt, sollten ehrlich und korrekt bearbeitet werden. Sonst werden Unterlassungen und falsche Darstellungen zu Synonymen einer „kriminellen Vernachlässigung“ (Vgl. die fehlende Ethik in den Untersuchungen zu den Twin Towers). Die Fakten stimmen also nicht, und somit verstösst der Artikel auch gegen Regel 3.
Der Text des Artikels ist zudem weder ausgewogen noch fair. Dies wird in der Analyse der im Artikel verwendeten Metaphern herausgearbeitet und im nächsten Beitrag aufgenommen, der aufzeigt, wie auch die Regel 2 missachtet wird.
Der Tagesanzeiger lässt also in einem Beitrag über Menschen, die eine Neuuntersuchung des 11. Septembers fordern, die wichtigsten Argumente und Fakten weg, die für eine Sprengung des World Trade Centers an 9/11 sprechen. Er verletzt mehrfach eigene journalistische und allgemeine ethische Standards, um eine Kritik der offiziellen Darstellung des 11. Septembers zu unterbinden.
Die ganze Analyse können Sie hier lesen: verletzung-ethischer-standards-beim-tagesanzeiger-im-bericht-ueber-911untersuchen
Es gibt doch auch den Kodex für JournalistInnen, der besagt, dass ein Artikel fair sein soll, nichts unterschlägt und berichtigt werden sollte:
In den Rechten und Pflichten der Schweizer Journalisten steht:
„3. Sie veröffentlichen nur Informationen, Dokumente, Bilder, und Töne deren Quellen ihnen bekannt
sind. Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen,
Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen. Sie bezeichnen unbestätigte Meldungen,
Bild -und Tonmontagen ausdrücklich als solche.
5. Sie berichtigen jede von ihnen veröffentlichte Meldung, deren materieller Inhalt sich ganz oder teilweise als falsch erweist.“
Da hat David Vonplon noch etwas vor sich!
PS: http://www.presserat.ch/Documents/Erklaerung2008.pdf
Danke für den Hinweis.
Das ist ja sogar noch besser, als Journalist/in die eigenen Fehler zu berichtigen. Vor allem, wie macht man das, wenn man nicht mehr bei der Zeitung schreibt, sondern jetzt bei der Handelszeitung?